Mietrecht
Im Mietrecht berate und vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter in sämtlichen Streitfällen und Problemfällen des Mietvertragsrechts. Aus meiner praktischen Erfahrung sind mir die immer wieder auftretenden Problemkreise sowohl aus Sicht des Vermieters als auch aus Mietersicht geläufig.
Besonders häufig wiederkehrende Gegenstände der Beratungs- und Vertretungspraxis im Mietrecht sind beispielsweise
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Geltendmachung von Mietrückständen
- Beendigung / Kündigung des Mietverhältnisses
- Durchführung von Räumungsklagen und Mietforderungsklagen
- Mieterhöhung
- Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Zulässigkeit und Höhe von Mietminderungen
- Instandsetzungsarbeiten / Schönheitsreparaturen bei Auszug
- Beratung bei Mietmängeln / Schimmel
- Rückforderung der Mietkaution
Selbstverständlich berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen im Mietrecht.
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